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   BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73   

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https://dejure.org/1974,2595
BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73 (https://dejure.org/1974,2595)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1974 - I ZR 14/73 (https://dejure.org/1974,2595)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1974 - I ZR 14/73 (https://dejure.org/1974,2595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpackungsmittel als "Zugabe" - Zulässigkeit von im Warenverkehr verwendete Henkelgläser - Bierhenkelgläser mit Senf als handelsübliches Zubehör im Sinne der Zugabenverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 35
  • GRUR 1975, 199
  • DB 1974, 2049
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
    Auszug aus BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73
    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (GRUR 1969, 299 - Probierpaket) ausgesprochen, daß bei Kaffeedosen die spätere Weiterverwendbarkeit allein das Zugabeverbot noch nicht berührt.
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53

    Zugabeverordnung. Reisemarken

    Auszug aus BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73
    Maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Ware oder eine Leistung eine Zugabe darstellt, ist die Auffassung des Verkehrs, insbesondere die der angesprochenen Kunden (BGHZ 11, 274, 276 - Orbis).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

    Umfang, Art und Auswirkung eines Zweitnutzens gehören allerdings, wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, zu den Umständen, die im Rahmen einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung sein können (vgl. die Zusammenstellung in BGH GRUR 1975, 199, 200 re.Sp. - Senfhenkelglas m.w.N.).

    Denn dies gilt nur, wenn der Verkehr nicht den Eindruck gewinnt, daß es sich bei der Schale um eine selbständige Ware handelt, die einen ausgeprägten besonderen Verwendungszweck hat (BGH GRUR 1975, 199, 200 - Senfhenkelglas).

  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 160/75

    Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen im

    Ob neben einer Hauptleistung eine Nebenleistung angekündigt wird, bestimmt sich nach der Auffassung der im konkreten Fall mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH GRUR 1975, 199, 200 - Senf-Henkelglas).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 86/74

    Verpackungsmittel für Kaffeepulver als unzulässige Zugabe - Einordnung eines

    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung, daß die Handelsüblichkeit nicht durch die Möglichkeit ausgeschlossen wird, ein Verpackungsmittel später zu anderen Zwecken zu verwenden (vgl. die Zusammenstellung in BGH GRUR 1975, 199, 200 - re.Sp. - Senfhenkelglas; siehe auch Hoth/Gloy, Zugabe und Rabatt § 1 Anm. 101, 102).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74

    Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als

    Umfang, Art und Auswirkung eines Zweitnutzens gehören, wie in Rechtsprechung und Literatur unstreitig, durchaus zu den Umständen, die im Rahmen einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung sein können (vgl. die Zusammenstellung in BGH GRUR 1975, 199, 200 re.Sp. - Senfhenkelglas).
  • OLG München, 27.04.1989 - U (K) 5493 88

    Begriff des übertriebenen Anlockens im Sinne des Wettbewerbsrechts;

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach der Auffassung der im konkreten Fall mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH GRUR 1975, 199, 200 "Senf-Henkelglas").
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